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Produkt zum Begriff Zulage:


  • Hahn, Claudia M.: Flexible Arbeitszeit
    Hahn, Claudia M.: Flexible Arbeitszeit

    Flexible Arbeitszeit , Zum Werk Mobile Arbeitswelten und die Digitalisierung des globalisierten Wettbewerbs zwingen Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber, hochflexibel auf Schwankungen zu reagieren. Gleichzeitig wird die Zeiterfassung Pflicht und greift regulierend ein. Flexible Arbeitszeitgestaltungen können nicht nur wirtschaftlichen Anforderungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dienen, sondern auch den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Autonomie bei der Gestaltung ihrer individuellen Arbeitszeit gerecht werden. Passgenaue Arbeitszeitsysteme können die individuellen Wünsche der Beschäftigten und die betrieblichen Belange in Einklang bringen. Damit dies gelingt, werden in diesem Werk alle relevanten Gestaltungen vorgestellt und konkrete Umsetzungshinweise formuliert. Vorteile auf einen BlickGesamtdarstellung der FlexibilisierungsmöglichkeitenEinbeziehung der Besonderheiten im öffentlichen DienstFormulierungsvorschläge für Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Zur Neuauflage Neben der Einarbeitung neuer Rechtsprechung und der Überarbeitung der Muster ist die aktuell anstehende Pflicht zur Zeiterfassung aufgenommen worden. Neben der Darstellung des individualvertraglichen Rahmens (nebst ArbeitszeitG, TzBfG, AGB-Kontrolle) werden die tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten behandelt. An flexiblen Arbeitszeitsystemen werden behandelt: Arbeitszeit mit variabler Vergütung, Arbeit auf Abruf, Bandbreitenregelungen, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Cafeteria-Systeme, Jahresarbeitszeitvertrag, Blockarbeit, Freischichtsysteme, Arbeitsplatzteilung, qualifizierte Teilzeit, selbststeuernde Arbeitszeiten, mobile Arbeit, Telearbeit und Homeoffice. Zielgruppe Für die Anwaltschaft mit Tätigkeitsgebiet Arbeitsrecht, Personalverantwortliche in Unternehmen, Arbeitnehmervertretungen, Verbände und Gerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
  • Arbeitszeit und Dienstplanung (Weber, Sebastian)
    Arbeitszeit und Dienstplanung (Weber, Sebastian)

    Arbeitszeit und Dienstplanung , Arbeitszeit und Dienstplanung in Einrichtungen der Caritas - ein juristisch fundierter Leitfaden für die Praxis Für Mitarbeitervertretungen, Arbeitszeit- und Personalverantwortliche, Mitarbeitende und Dienstgeber im Bereich der AVR-Caritas Das Handbuch "Arbeitszeit und Dienstplanung in Einrichtungen der Caritas" erläutert aktuell und aus verschiedenen Perspektiven die Rahmenbedingungen für die Vereinbarungen zur Arbeitszeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitenden auf der Grundlage der AVR-Caritas und des Arbeitszeitrechts. Die Leserinnen und Leser erhalten verlässliche und umfassende Informationen zur Dienstplanung in caritativen Einrichtungen und praktische Tipps zur Arbeitszeitorganisation. Dieses Buch liefert das komplette Wissen, das für dieses Thema wichtig ist: . Regeln für die Arbeitseinteilung durch den Dienstgeber und Mitbestimmung durch die MAV . Einsatzmöglichkeiten bei besonderen Dienstformen (Bereitschaftsdienst, Schichtarbeit etc.) . Ruhezeiten, Arbeitspausen und Urlaubsplanung . Flexible Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Arbeitszeitkorridor etc.) . Vergütung der Arbeitszeit . Sonderregelungen für schutzbedürftige Personengruppen (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz etc.) . Aktuelle Entwicklungen (Kurzarbeit, MAVO-Änderung etc.) . Beispiele, Glossar und Stichwortverzeichnis Nach den sehr erfolgreichen Büchern zur Arbeitszeit und Dienstplanung in caritativen Einrichtungen von 2009 und 2013 das dritte Buch zu diesem Thema im KETTELER-Verlag. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 202011, Produktform: Kartoniert, Autoren: Weber, Sebastian, Edition: NED, Seitenzahl/Blattzahl: 200, Keyword: Kirchliches Arbeitsrecht; AVR; Mitarbeitervertretung; Deutscher Caritasverband; katholische Kirche; Caritative Einrichtung; Mitbestimmung; Arbeitsvertragsrichtlinien, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Arbeitsschutz - ArbSchG~Arbeitssicherheit~Sicherheit / Arbeitssicherheit~Arbeitszeit, Fachkategorie: Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht, Arbeitszeitrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Ketteler Verlag, Verlag: Ketteler Verlag, Verlag: KETTELER-Verlag GmbH, Länge: 211, Breite: 148, Höhe: 15, Gewicht: 268, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 34.90 € | Versand*: 0 €
  • Optoma Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile
    Optoma Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile

    Optoma - Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile - 3 Jahre

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  • Vertiv Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile
    Vertiv Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile

    Liebert - Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile - 1 Jahr - Bring-In - für PowerSure Interactive 2200RT2; PowerSure PSI 3000RT2

    Preis: 140.94 € | Versand*: 0.00 €
  • Wird Zulage versteuert?

    Zulagen können steuerfrei sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Zweckbindung für bestimmte Aufwendungen wie beispielsweise Kinderbetreuung oder berufliche Weiterbildung. In anderen Fällen müssen Zulagen als steuerpflichtiger Arbeitslohn versteuert werden. Es ist wichtig, die genauen steuerlichen Regelungen für Zulagen zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt behandelt werden. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt kann hierbei hilfreich sein.

  • Was ist tarifliche Zulage?

    Was ist tarifliche Zulage? Eine tarifliche Zulage ist eine zusätzliche Vergütung, die in Tarifverträgen festgelegt ist und von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gezahlt wird. Sie dient dazu, bestimmte Arbeitsbedingungen oder -leistungen zu honorieren, die über die reguläre Vergütung hinausgehen. Tarifliche Zulagen können beispielsweise für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, Erschwerniszulagen oder Schichtzulagen gezahlt werden. Sie sind verbindlich und müssen gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen ausgezahlt werden.

  • Was bedeutet freiwillige Zulage?

    Eine freiwillige Zulage ist eine zusätzliche Vergütung oder Leistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein. Diese Zulage kann beispielsweise als Bonus, Prämie oder Sonderzahlung erfolgen. Sie dient oft dazu, die Leistung oder das Engagement des Arbeitnehmers zu honorieren oder Anreize zu schaffen. Im Gegensatz zu verpflichtenden Zulagen, wie beispielsweise dem Mindestlohn, ist die freiwillige Zulage nicht durch Gesetze oder Tarifverträge festgelegt und kann daher je nach Unternehmen und individueller Vereinbarung variieren. Es ist wichtig, dass die Bedingungen für die Gewährung und Höhe der freiwilligen Zulage klar und transparent kommuniziert werden, um Missverständnisse oder Unzufriedenheit zu vermeiden.

  • Was versteht man unter Zulage?

    Was versteht man unter Zulage? Eine Zulage ist eine zusätzliche finanzielle Vergütung, die einem Arbeitnehmer neben dem regulären Gehalt gezahlt wird. Sie kann beispielsweise für Überstunden, Schichtarbeit, Gefahrenzulagen oder besondere Leistungen gewährt werden. Zulagen dienen oft als Anreiz oder Ausgleich für zusätzliche Belastungen oder besondere Umstände am Arbeitsplatz. Sie sind in vielen Branchen und Tarifverträgen geregelt und können je nach Unternehmen und individueller Vereinbarung variieren. Insgesamt sollen Zulagen die Motivation und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer fördern.

Ähnliche Suchbegriffe für Zulage:


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  • HP CarePack - 3 Jahre - Arbeitszeit und Ersatzteile
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  • Kann eine Zulage gestrichen werden?

    Kann eine Zulage gestrichen werden? Ja, eine Zulage kann unter bestimmten Umständen gestrichen werden. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn die Voraussetzungen für die Zulage nicht mehr erfüllt sind oder wenn es zu einer Änderung der Arbeitsbedingungen kommt. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen für die Zulage klar und transparent festlegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Falle einer Streichung der Zulage sollten die Gründe dafür nachvollziehbar und rechtlich begründet sein. Betroffene Arbeitnehmer haben in der Regel das Recht, gegen die Streichung der Zulage vorzugehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

  • Wie funktioniert die Riester Zulage?

    Die Riester Zulage ist eine staatliche Förderung, die Riester-Sparern gewährt wird, um die private Altersvorsorge zu unterstützen. Um die Zulage zu erhalten, müssen Riester-Sparer jährlich einen Mindestbetrag in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Die Höhe der Zulage hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem eigenen Beitrag ab. Die Zulage wird automatisch vom Anbieter beantragt und direkt auf das Riester-Konto gutgeschrieben. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für die Zulage einzuhalten, um von der staatlichen Förderung zu profitieren.

  • Was bedeutet a9 mit Zulage?

    A9 mit Zulage bezieht sich auf die Entgeltgruppe A9 im öffentlichen Dienst, die eine bestimmte Gehaltsstufe für Angestellte darstellt. Die Zulage ist ein zusätzlicher Betrag, der auf das Grundgehalt gezahlt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um gewährt zu werden. Diese Zulage kann beispielsweise für besondere Leistungen, Erschwernisse oder spezielle Aufgaben gezahlt werden. Insgesamt bedeutet A9 mit Zulage also eine bestimmte Gehaltsstufe mit einem zusätzlichen finanziellen Anreiz, der je nach individueller Situation variieren kann. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Kriterien für die Zulage zu kennen, um zu verstehen, wie sich dies auf das Gesamtgehalt auswirkt.

  • Wie wird Riester Zulage ausgezahlt?

    Die Riester Zulage wird in der Regel direkt vom Anbieter der Riester-Rente beantragt. Dieser reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ein. Die ZfA prüft die Angaben und zahlt die Zulage dann direkt auf das Riester-Konto des Versicherten aus. Alternativ kann die Zulage auch als Steuervorteil geltend gemacht werden. In diesem Fall wird die Zulage mit der Einkommensteuererklärung beantragt und vom Finanzamt erstattet. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für die Riester Zulage zu erfüllen, um von dieser staatlichen Förderung profitieren zu können.

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